Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

ADR-spezifische Sondervorschrift fr die Verpackung BB 1:
Fr die UN-Nummer 3130 mssen die ffnungen der Gefe mit zwei hintereinanderliegenden Einrichtungen fest verschlossen sein, von denen eine verschraubt oder in gleicher Weise gesichert sein muss.